Bewertung der Rechtsvorschriften

Bewertung der Einhaltung energierechtlicher Vorschriften

Sind die spezifischen energierechtlichen Vorschriften für das Unternehmen ermittelt, ist es in einem weiteren Schritt wichtig, regelmäßig zu bewerten, ob und welche Teile der Vorschriften relevant bzw. zutreffend sind.

Es muss dabei überprüft werden, welche Paragrafen des Gesetzes oder der Verordnung auf die Organisation anzuwenden sind und welche konkreten Anforderungen daraus von der Organisation umzusetzen sind. Dieser Vorgang erfordert in der Praxis einerseits gewisse juristische, aber auch technische Grundkenntnisse, und andererseits die Fähigkeit, die Zusammenhänge zwischen den rechtlichen Anforderungen und den Gegebenheiten im Betrieb (Infrastruktur, Maschinen, Prozesse etc.) herzustellen.

Als Nachweis dazu ist es empfehlenswert, ein „Energierechtsregister“ zu erstellen, also ein Verzeichnis, in dem alle energierelevanten Rechtsvorschriften gelistet sind. Ein Energierechtsregister wird zwar von der ISO 50001 nicht ausdrücklich gefordert, erleichtert aber in der Praxis die Einhaltung von Rechtsvorschriften und ermöglicht, einen Überblick zu bewahren. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit wird dadurch deutlich verbessert.

Ein Energierechtsregister kann bei kleineren Unternehmen eine einfache MS-Excel-Liste sein, bei größeren Unternehmen auch eine interne Datenbank bzw. zugekaufte Softwarelösung. Wichtig ist dabei aber, dass die Ermittlung auf Basis einzelner Paragrafen erfolgt; eine Liste der Rechtsvorschriften ist kein Rechtsregister. Zu Beginn – im Zuge der Implementierung des Energiemanagementsystems – kann die Erstellung des Energierechtsregisters einige Zeit in Anspruch nehmen, wodurch allerdings in weiterer Folge die Bewertung erleichtert wird.

In regelmäßigen Zeitabständen muss die Organisation prüfen und bewerten, ob alle relevanten Energierechtsvorschriften eingehalten sind. Für die Festlegung dieser Zeitabstände kann ein risikobasierter Ansatz gewählt werden: Verpflichtungen, die für die Organisation besonders kritisch sind, werden demnach häufiger auf Einhaltung kontrolliert, weniger kritische entsprechend seltener (unabhängig von der Bewertungshäufigkeit muss aber allen Akteuren bewusst sein, dass die rechtlichen Anforderungen natürlich immer – und nicht nur zum Zeitpunkt der Bewertung – einzuhalten sind).

Wird im Zuge dieser Überprüfung festgestellt, dass es Abweichungen gibt und rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, so müssen umgehend Korrekturmaßnahmen gesetzt werden. Die Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften muss auch im Management-Review behandelt werden.

Eine Liste der relevanten energierechtlichen Vorschriften („Energierechtsregister“) sollte zumindest enthalten:

  • Titel der Rechtsvorschrift mit Angabe der geltenden Fassung 
  • Pflichtentext auf Paragrafenebene 
  • Verantwortliche(r) für Umsetzung • Datum der Bewertung auf Einhaltung 
  • Angabe, wer die Bewertung vorgenommen hat 
  • Ergebnis der Bewertung (eingehalten/nicht eingehalten/teilweise eingehalten …) 
  • Erforderliche Korrekturmaßnahme mit Verantwortlichkeit 
  • Datum der nächsten Bewertung

Beispiele für den Umfang eines Energierechtsregisters finden Sie in dem Leitfaden „Die Einhaltung von energierechtlichen Vorschriften als Basisanforderung an ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001“.

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