Betrieb

Betriebliche Planung & Steuerung, Auslegung und Beschaffung

Energierelevante Abläufe müssen vom Unternehmen gelenkt bzw. gesteuert werden. Darunter fallen neben Produktionsprozessen vor allem die Prozesse Beschaffung, Auslegung und Instandhaltung. Weitere Prozesse müssen vom Unternehmen identifiziert und festgelegt werden.

Energierelevante Instandhaltung

In Unternehmen muss es einen Prozess geben, der sicherstellt, dass Anlagen, Einrichtungen und Gebäude ordnungsgemäß instand gehalten und gewartet werden. Instandhaltungs- und Wartungsvorgaben ergeben sich beispielsweise aus rechtlichen Vorschriften, aus Herstellerangaben, aus prozesstechnischen oder hygienischen Anforderungen etc.

Dazu sollte es einen Wartungsplan geben, in dem die für die einzelnen Anlagen und Maschinen erforderlichen Wartungen mit Durchführungsintervallen und die dafür verantwortlichen MitarbeiterInnen aufgelistet sind.

Der Prozess muss in weiterer Folge sicherstellen, dass die Wartungen gemäß Wartungsplan durchgeführt und Aufzeichnungen dazu abgelegt werden. In diesen Instandhaltungsprozess sollten energierelevante Wartungen eingearbeitet werden.

Auslegung

Energierelevante Kriterien sind bei der Planung neuer Verfahren, neuer Anlagen oder der Veränderung bestehender Prozesse oder Anlagen nachvollziehbar zu berücksichtigen (z. B. in Spezifikationen und Projektmanagementprozessen).

Auch bei Neu- oder Umbauten bzw. Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden müssen energierelevante Kriterien berücksichtigt werden. In der Produktentwicklung bzw. in der Forschung & Entwicklung sollten energierelevante Kriterien ebenfalls erkennbar einbezogen werden. Weitere energierelevante Abläufe (z. B. für Notfälle mit Stromausfall) werden vom Unternehmen je nach Erfordernis festgelegt bzw. als Kriterien in bereits vorhandene Abläufe integriert.

Energierelevante Beschaffung

Die Festlegung und Berücksichtigung von energierelevanten Kriterien ist in Zusammenhang mit den wesentlichen Energieverbrauchern wichtig; vor allem beim Einkauf von

  • Einrichtungen (z. B. energieeffiziente Produktionsanlagen, Ersatzteile), 
  • Produkten (z. B. energieeffizientes IT-Equipment, Beleuchtung), 
  • Energieträgern (z. B. Energie aus erneuerbaren Energieträger) und 
  • Energiedienstleistungen (z. B. Wartungsfirmen für Anlagen mit wesentlichem Energieverbrauch wie etwa für eine Klima- oder Heizungsanlage, EnergieberaterInnen, Planungsfirmen für Maschinenbau).

In der Praxis empfiehlt es sich, energierelevante Beschaffungskriterien für die wichtigsten energierelevanten Produkte zu definieren.

Die energierelevanten Einkaufskriterien müssen nachvollziehbar festgelegt werden (z. B. in einer Beschaffungsvorgabe) und in weiterer Folge muss sichergestellt werden, dass die Kriterien im Beschaffungsprozess auch berücksichtigt werden. Lieferanten, die eine Auswirkung auf den wesentlichen Energieverbrauch haben, müssen auch darüber informiert werden, dass die Lieferantenbewertung teilweise auf Energieeffizienzkriterien oder anderen Kriterien beruht, wie z. B. einem vorhandenen ISO-50001-Zertifikat.

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