Verbesserung

Nichtkonformitäten, Korrekturmaßnahmen

Die Organisation bzw. das Unternehmen muss einen Prozess festlegen, in dem auf tatsächliche und potenzielle Nichtkonformitäten (Abweichungen) mit Korrekturmaßnahmen (Abweichungen vom Soll-Zustand im Rahmen des Energiemanagementsystems) reagiert wird.

Nichtkonformitäten können vielfältig sein, z. B.

  • Unerwartet hohe Energieverbräuche
  • Ablösung der Isolierung von Rohrleitungen 
  • Druckluftleckagen 
  • Fehlende erforderliche Dokumentation 
  • Energiepolitik, die im Pausenraum des Unternehmens ausgehängt ist, ist nicht aktuell • Kein Nachweis der Einschulung der MitarbeiterInnen in der Bedienung der neuen Klimaanlage durch die Fremdfirma, die die Klimaanlage installiert hat 
  • Vorgaben der energieeffizienten Beschaffung werden nicht eingehalten

Abweichungen bzw. Nichtkonformitäten können auf unterschiedliche Weise festgestellt werden, beispielsweise durch Begehungen, interne Audits oder Messungen.

Wichtige Verfahrensschritte beim Umgang mit Abweichungen sind dabei: 

  • Ermittlung der Ursachen von Abweichungen 
  • Bewertung, welche Korrekturmaßnahmen ergriffen werden müssen 
  • Umsetzung der festgelegten Korrekturmaßnahmen

Wichtig ist, dass auf Nichtkonformitäten in ausreichender Zeit mittels Korrekturmaßnahmen reagiert wird.

Die Korrekturmaßnahmen müssen dokumentiert und im Rahmen der Managementbewertung (des Management-Reviews) überprüft werden.

Fortlaufende Verbesserung

Das Unternehmen bzw. die Organisation muss das EMS fortlaufend verbessern. Als Nachweis dazu kann die Veränderung der energiebezogenen Leistung herangezogen werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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