Kompetenz & Bewusstsein

Die ISO 50001 gibt vor, dass alle MitarbeiterInnen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben, ausreichende Kompetenz (Erfahrung bzw. Kenntnisse und/oder Ausbildung) in relevanten Energiethemen haben. Was als „ausreichend“ gilt, legt das Unternehmen bzw. die Organisation selbst fest.

Diese Vorgabe der ISO 50001 sollte bereits im Einstellungsprozess (Human-Resources-Prozess) neuer MitarbeiterInnen Eingang finden: Wird eine neue Mitarbeiterin bzw. ein neuer Mitarbeiter mit Energieverantwortung gesucht, können relevante Qualifikationen bereits im Rahmen der Jobausschreibung vorgegeben und während des Einstellungsprozesses gezielt überprüft werden.

Beispielsweise kann festgelegt werden, dass die Mitglieder des Energiemanagementteams neben einer ausreichenden Kenntnis der Normelemente der ISO 50001 auch Erfahrung mit der Durchführung von internen Audits von Managementsystemen haben müssen (z. B. gemäß ISO 50001, ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme, ISO 14001 Umweltmanagementsysteme).

Auch MitarbeiterInnen, die bereits im Unternehmen sind, können ihre Kenntnisse im Energiebereich vertiefen bzw. neue Qualifikationen durch Schulungen erwerben. Das wird optimalerweise im Rahmen des Schulungsprozesses abgewickelt. Ein wichtiger erster Schritt in einer Organisation mit der ISO 50001 ist es, den Bedarf an energierelevanten Schulungen zu ermitteln. In vielen Unternehmen werden regelmäßig Mitarbeitergespräche durchgeführt, die sich sehr gut dafür eignen, auch den Bedarf an Schulungen zu Energiethemen zu erheben. Der Schulungsbedarf kann aber auch durch andere Prozesse im Unternehmen ausgelöst werden:

  • durch Erkenntnisse im Rahmen von internen oder externen Managementsystemaudits
  • durch Gespräche im Rahmen von Energiemanagementteam-Besprechungen 
  • durch neue energierelevante Vorschriften
  • durch neue Geschäftstätigkeiten 
  • durch neue Anlagen, Maschinen oder Steuerungssysteme 
  • etc.

Die geplanten Schulungen sollten in einem Schulungsplan dokumentiert werden, das kann eine einfache MS-Excel-Tabelle oder ein EDV-Schulungstool sein. Die Nachweise der Schulungen (z. B. Teilnahmebestätigungen, Ausbildungszertifikate, Urkunden, interne Schulungsteilnahmelisten) müssen in der Organisation aufliegen. Sehr oft werden die Kopien der Ausbildungszertifikate im Personalordner und die internen Schulungsteilnahmelisten in der jeweiligen Abteilung abgelegt.

Es gibt gemäß der ISO 50001 energierelevante Mindestinhalte, über die jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter der Organisation Kenntnis haben muss. Das sind:

  • die Energiepolitik der Organisation und die Bedeutung der Konformität mit der Energiepolitik 
  • ihren persönlichen Beitrag zum EMS: die Aufgaben, Verantwortung und Befugnisse, die sie im Rahmen des Energiemanagementsystems haben, und deren Auswirkung auf die energiebezogene Leistung bzw. die Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung

Empfehlenswert kann es auch sein, eine Qualifikationsmatrix (z. B. MS Excel Sheet) für alle Funktionen zu erstellen, aus der ersichtlich ist, für welche Rolle/Tätigkeit welche Qualifikation erforderlich ist. Beispielsweise kann die Vorgabe für einen Installateur im Unternehmen, der sich mit Heizungssystemen beschäftigt, darin bestehen, Kenntnisse über den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen zu haben.

Aber auch Auftragnehmer mit wesentlicher Relevanz für den Energieverbrauch (z. B. Lohnfertigung, externe Wartungsfirmen) müssen in das Energiemanagementsystem eingebunden werden. Die ISO 50001 gibt vor, dass alle Auftragnehmer, die einen wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben, ausreichende Erfahrung bzw. Kenntnisse oder Ausbildung in relevanten Energiethemen haben müssen. Was als „ausreichend“ gilt, legt auch hier das Unternehmen bzw. die Organisation fest und muss im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Schulungsprozesses berücksichtigt werden.

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